Vermögensberater, Versicherungsmakler, Vermögensverwalter, Wertpapierfirma oder Bank. Sie kennen Ihre Regulierung. Aber erfüllt Ihre Website die Anforderungen?
Website prüfen lassenFinanzdienstleister-Webseiten müssen zahlreiche regulatorische Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig werden sie zunehmend von KI-Agents gelesen und bewertet. Beides unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Die meisten Webagenturen verstehen Finanzregulierung nicht.
ECG § 5, TMG § 5, OR Art. 961, BankG und VAG verlangen präzise Angaben: Rechtsform, UID, Bewilligung, Aufsichtsbehörde, Kontakt. Viele Webseiten haben nur Name und Adresse.
MiFID II, WAG 2018, WpHG, IDD und FIDLEG schreiben klare Risikoaufklärung vor. Generische Disclaimer ohne Gesetzesreferenzen reichen der Aufsicht nicht.
FMA, BaFin und FINMA setzen zunehmend KI-gestützte Tools ein. Wenn Ihre Website eine Single-Page-Application ist, sieht der Scanner eine leere Seite und meldet Verstösse, die gar nicht existieren.
Wir prüfen Ihre Website auf regulatorische Vollständigkeit. Sie erhalten einen klaren Bericht: was fehlt, was korrekt ist, was zu tun ist.
Optional: eine neue Website die von Anfang an compliant und KI-optimiert ist. Regulatorisch korrekt, modern und maschinenlesbar.
BlackLisa — unser KI-basierter Compliance-Scanner — liest Ihre Website und gleicht sie mit den aktuellen Vorschriften von FINMA, BaFin und FMA ab. Zwei spezialisierte KI-Systeme liefern die Finanz- und Rechtsanalyse zu. Ein menschlicher Experte prüft das Ergebnis bevor der Compliance-Report erstellt wird.
Immer mehr Menschen nutzen KI-Assistenten um Finanzdienstleister zu finden und zu vergleichen. ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot, Perplexity. Wenn ein KI-Agent Ihre Website nicht lesen kann, empfiehlt er Sie nicht.
Eine KI-optimierte Website bedeutet: Ihre Leistungen, Ihre Qualifikationen und Ihre Kontaktdaten werden von KI-Agents korrekt erfasst und an potenzielle Kunden weitergegeben. Das ist ein messbarer Wettbewerbsvorteil.
Compliance und Sichtbarkeit in einem. Nicht entweder-oder.
Der meistgenutzte KI-Assistent weltweit. Empfiehlt Dienstleister basierend auf lesbaren Webinhalten.
KI-Assistent mit Websuche. Liest und bewertet Webseiten für Nutzeranfragen.
Googles KI, direkt in die Suche integriert. KI-lesbare Seiten werden bevorzugt.
In Windows, Edge und Bing integriert. Millionen Nutzer täglich.
KI-Suchmaschine die Webseiten zusammenfasst und direkt verlinkt.
Wenn KI-Agents Ihre Seite nicht lesen können, fehlen Sie in all diesen Empfehlungen.
Sie schicken uns die Adresse Ihrer Website. Mehr brauchen wir nicht.
Wir scannen und erstellen einen strukturierten Bericht. Jeder Punkt mit Bewertung und Handlungsempfehlung.
Lücken fixen oder neue Website bauen? Wir beraten ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.
Ihre Website ist compliant, KI-lesbar und zukunftssicher. Für Aufsicht und Kunden.
Vollständige Angaben zur Rechtsform, Handelsregisternummer, UID, Bewilligung, Aufsichtsbehörde, Adresse und Kontaktdaten.
Klare, nicht irreführende Informationen über Risiken. Hinweis auf möglichen Kapitalverlust. Keine Renditeversprechen.
Klare Abgrenzung ob Angebote für Privatanleger, qualifizierte Anleger oder institutionelle Kunden bestimmt sind.
Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, Rechte der Betroffenen, Verantwortlicher.
Werbemitteilungen müssen als solche erkennbar sein. Keine irreführenden Darstellungen. Offenlegungspflichten einhalten.
Hinweis auf Beschwerdestelle, Ombudsstelle oder Schlichtungsverfahren.
FINMA, BaFin und FMA prüfen Webseiten von Finanzdienstleistern auf Einhaltung konkreter gesetzlicher Vorgaben. Verstösse führen zu Verwarnungen, Auflagen und empfindlichen Bussen. Unsere Prüfung deckt alle relevanten Vorschriften ab.
Mögliche Folge: Formelle Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde. Pflicht zur Nachbesserung mit Fristsetzung.
Mögliche Beanstandung: Generische Disclaimer ohne Gesetzesreferenz werden von der Aufsicht nicht akzeptiert.
Mögliche Folge: Verstösse gegen Anlegerschutzvorschriften bei fehlender Abgrenzung der Kundenkategorien.
Mögliche Folge: Bussgelder bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes gemäss DSGVO Art. 83.
Mögliche Beanstandung: Fehlende Kennzeichnung als Werbung oder irreführende Darstellung von Finanzprodukten.
Mögliche Beanstandung: Fehlender Verweis auf Beschwerdestelle, Ombudsstelle oder Schlichtungsverfahren.
BaFin, FMA und FINMA verhängen jedes Jahr empfindliche Sanktionen gegen Finanzdienstleister. Website-Compliance-Verstösse gehören zu den häufigsten und am einfachsten vermeidbaren Beanstandungen.
Formelle Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde. Pflicht zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Dokumentation im Aufsichtsakt.
DSGVO: bis 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes. MiFID II / WAG / WpHG: behördliche Sanktionen je nach Schwere und Wiederholung.
Öffentliche Sanktionslisten. Verlust des Vertrauens bei Kunden und Geschäftspartnern. Probleme bei der nächsten Bewilligungserneuerung.
Ihre Bewilligungsträger-ID, Ihre Kontaktdaten, Ihre Pflichtangaben — alles korrekt, alles nachprüfbar. Für Kunden, für die Aufsicht, für KI-Assistenten die Sie empfehlen.
Vollständige Risikohinweise, korrekte Kundenklassifizierung, transparente Werbung. Nicht weil es schön ist, sondern weil es Sie vor Verfahren und Bussgeldern schützt.
Wir arbeiten an einer Compliance-Infrastruktur, in der Bewilligungsträger verifizierbar und Prüfungen nachvollziehbar sind. Ihre konforme Website ist ein Baustein davon.
Senden Sie uns Ihre URL. Sie erhalten eine erste Einschätzung innerhalb weniger Tage.
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