Für Finanzdienstleister und Bewilligungsträger

Ist Ihre Website
compliant?

Vermögensberater, Versicherungsmakler, Vermögensverwalter, Wertpapierfirma oder Bank. Sie kennen Ihre Regulierung. Aber erfüllt Ihre Website die Anforderungen?

Website prüfen lassen
Die Herausforderung

Finanzdienstleister-Webseiten müssen zahlreiche regulatorische Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig werden sie zunehmend von KI-Agents gelesen und bewertet. Beides unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Die meisten Webagenturen verstehen Finanzregulierung nicht.

01

Impressum unvollständig

ECG § 5, TMG § 5, OR Art. 961, BankG und VAG verlangen präzise Angaben: Rechtsform, UID, Bewilligung, Aufsichtsbehörde, Kontakt. Viele Webseiten haben nur Name und Adresse.

02

Risikohinweise fehlen

MiFID II, WAG 2018, WpHG, IDD und FIDLEG schreiben klare Risikoaufklärung vor. Generische Disclaimer ohne Gesetzesreferenzen reichen der Aufsicht nicht.

03

KI-Scanner sehen nichts

FMA, BaFin und FINMA setzen zunehmend KI-gestützte Tools ein. Wenn Ihre Website eine Single-Page-Application ist, sieht der Scanner eine leere Seite und meldet Verstösse, die gar nicht existieren.

Was wir tun
01

Compliance Check

Wir prüfen Ihre Website auf regulatorische Vollständigkeit. Sie erhalten einen klaren Bericht: was fehlt, was korrekt ist, was zu tun ist.

  • Impressum nach ECG / TMG / OR / BankG / VAG
  • Risikohinweise nach MiFID II / WAG / WpHG / IDD
  • Anleger- und Kundenklassifizierung nach FIDLEG / MiFID II / IDD
  • Datenschutz nach DSG / DSGVO
  • KI-Lesbarkeit für Aufsichts-Scanner
  • Optional: Einsatz spezialisierter FinanzKI-Modelle
02

Neue Website

Optional: eine neue Website die von Anfang an compliant und KI-optimiert ist. Regulatorisch korrekt, modern und maschinenlesbar.

  • FINMA, BaFin, FMA konform ab Tag 1
  • Alle Pflichtangaben korrekt integriert
  • KI-Readability Layer für maximale Sichtbarkeit
  • Professionelles Design, schnell, mobilfähig
  • Laufende Compliance-Überwachung optional
KI

Neue Kunden durch KI-Sichtbarkeit

Immer mehr Menschen nutzen KI-Assistenten um Finanzdienstleister zu finden und zu vergleichen. ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot, Perplexity. Wenn ein KI-Agent Ihre Website nicht lesen kann, empfiehlt er Sie nicht.

Eine KI-optimierte Website bedeutet: Ihre Leistungen, Ihre Qualifikationen und Ihre Kontaktdaten werden von KI-Agents korrekt erfasst und an potenzielle Kunden weitergegeben. Das ist ein messbarer Wettbewerbsvorteil.

Compliance und Sichtbarkeit in einem. Nicht entweder-oder.

01ChatGPTOpenAI

Der meistgenutzte KI-Assistent weltweit. Empfiehlt Dienstleister basierend auf lesbaren Webinhalten.

02ClaudeAnthropic

KI-Assistent mit Websuche. Liest und bewertet Webseiten für Nutzeranfragen.

03GeminiGoogle

Googles KI, direkt in die Suche integriert. KI-lesbare Seiten werden bevorzugt.

04CopilotMicrosoft

In Windows, Edge und Bing integriert. Millionen Nutzer täglich.

05PerplexityKI-Search

KI-Suchmaschine die Webseiten zusammenfasst und direkt verlinkt.

06Ihre WebsiteSichtbar?

Wenn KI-Agents Ihre Seite nicht lesen können, fehlen Sie in all diesen Empfehlungen.

Der Ablauf

In vier Schritten zur compliant Website

01

URL senden

Sie schicken uns die Adresse Ihrer Website. Mehr brauchen wir nicht.

02

Audit Report

Wir scannen und erstellen einen strukturierten Bericht. Jeder Punkt mit Bewertung und Handlungsempfehlung.

03

Entscheidung

Lücken fixen oder neue Website bauen? Wir beraten ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.

04

Ergebnis

Ihre Website ist compliant, KI-lesbar und zukunftssicher. Für Aufsicht und Kunden.

Regulatorische Grundlagen

Was die Aufsicht von Ihrer Website erwartet

01

Impressumspflicht

ECG § 5 (AT) / TMG § 5 (DE) / OR Art. 961 (CH) / BankG / VAG

Vollständige Angaben zur Rechtsform, Handelsregisternummer, UID, Bewilligung, Aufsichtsbehörde, Adresse und Kontaktdaten.

02

Risikohinweise

MiFID II Art. 24 / WAG § 50 / WpHG § 63 / IDD

Klare, nicht irreführende Informationen über Risiken. Hinweis auf möglichen Kapitalverlust. Keine Renditeversprechen.

03

Anleger- und Kundenklassifizierung

FIDLEG Art. 5 / MiFID II / WpHG § 67 / IDD / KAG

Klare Abgrenzung ob Angebote für Privatanleger, qualifizierte Anleger oder institutionelle Kunden bestimmt sind.

04

Datenschutz

DSG/nDSG (CH) / DSGVO (EU)

Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis, Rechte der Betroffenen, Verantwortlicher.

05

Werbung und Offenlegung

MiFID II / WAG § 51 / WpHG § 63 / IDD / BankG

Werbemitteilungen müssen als solche erkennbar sein. Keine irreführenden Darstellungen. Offenlegungspflichten einhalten.

06

Beschwerdemanagement

WAG § 28 / MiFID II Art. 26 / IDD / FINIG

Hinweis auf Beschwerdestelle, Ombudsstelle oder Schlichtungsverfahren.

Ihre Pflichten

Was die Aufsicht von Ihrer Website verlangt

FINMA, BaFin und FMA prüfen Webseiten von Finanzdienstleistern auf Einhaltung konkreter gesetzlicher Vorgaben. Verstösse führen zu Verwarnungen, Auflagen und empfindlichen Bussen. Unsere Prüfung deckt alle relevanten Vorschriften ab.

01

Impressum und Anbieterkennzeichnung

  • ECG § 5 (Österreich)
  • DDG § 5 (Deutschland)
  • OR Art. 961 (Schweiz)
  • BankG § 1 / VAG § 1 (Bewilligungspflicht)
  • FIDLEG Art. 8 (Informationspflicht)

Mögliche Folge: Formelle Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde. Pflicht zur Nachbesserung mit Fristsetzung.

02

Risikohinweise und Disclaimer

  • MiFID II Art. 24 Abs. 3 (Informationspflichten)
  • WAG 2018 § 50 (Informationen an Kunden)
  • WpHG § 63 Abs. 6 (Redlichkeitsgebot)
  • FIDLEG Art. 8 Abs. 2 (Risikoaufklärung)
  • IDD Art. 17–20 (Versicherungsvertrieb)

Mögliche Beanstandung: Generische Disclaimer ohne Gesetzesreferenz werden von der Aufsicht nicht akzeptiert.

03

Kundenklassifizierung

  • MiFID II Art. 4 Nr. 1 lit. 9–11 (Kundenkategorien)
  • FIDLEG Art. 4–5 (Kundensegmentierung)
  • WpHG § 67 (Einstufung der Kunden)
  • WAG 2018 § 2 Z 15–17 (Kundentypen)
  • KAG § 1 (Qualifizierte Anleger)

Mögliche Folge: Verstösse gegen Anlegerschutzvorschriften bei fehlender Abgrenzung der Kundenkategorien.

04

Datenschutz

  • DSGVO Art. 13–14 (Informationspflichten)
  • DSGVO Art. 6 (Rechtsgrundlagen)
  • DSGVO Art. 7 (Einwilligungsbedingungen)
  • DSG Art. 19 (Schweizer Informationspflicht)
  • BDSG § 26 / TDDDG § 25 (Deutschland)

Mögliche Folge: Bussgelder bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes gemäss DSGVO Art. 83.

05

Werbung und Offenlegung

  • MiFID II Art. 24 Abs. 1 (Ehrlichkeit)
  • WAG 2018 § 51 (Werbemitteilungen)
  • WpHG § 63 Abs. 7 (Marketingmitteilungen)
  • FIDLEG Art. 68 (Werbung)
  • UWG § 3 (Irreführungsverbot)

Mögliche Beanstandung: Fehlende Kennzeichnung als Werbung oder irreführende Darstellung von Finanzprodukten.

06

Beschwerdemanagement

  • MiFID II Art. 26 (Beschwerdebearbeitung)
  • WAG 2018 § 28 (Organisationsanforderungen)
  • WpHG § 80 (Organisationspflichten)
  • FINIG Art. 18 (Beschwerdestelle)
  • ASchG § 4 (Ombudsstelle Österreich)

Mögliche Beanstandung: Fehlender Verweis auf Beschwerdestelle, Ombudsstelle oder Schlichtungsverfahren.

Risiken

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

BaFin, FMA und FINMA verhängen jedes Jahr empfindliche Sanktionen gegen Finanzdienstleister. Website-Compliance-Verstösse gehören zu den häufigsten und am einfachsten vermeidbaren Beanstandungen.

01

Verwaltungsverfahren

Formelle Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde. Pflicht zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Dokumentation im Aufsichtsakt.

02

Bussgelder

DSGVO: bis 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes. MiFID II / WAG / WpHG: behördliche Sanktionen je nach Schwere und Wiederholung.

03

Reputationsschaden

Öffentliche Sanktionslisten. Verlust des Vertrauens bei Kunden und Geschäftspartnern. Probleme bei der nächsten Bewilligungserneuerung.

Warum Compliance

Compliance schützt Ihre Kunden.
Und Sie.

01

Verifizierbare Präsenz

Ihre Bewilligungsträger-ID, Ihre Kontaktdaten, Ihre Pflichtangaben — alles korrekt, alles nachprüfbar. Für Kunden, für die Aufsicht, für KI-Assistenten die Sie empfehlen.

02

Schutz vor Beanstandungen

Vollständige Risikohinweise, korrekte Kundenklassifizierung, transparente Werbung. Nicht weil es schön ist, sondern weil es Sie vor Verfahren und Bussgeldern schützt.

03

Teil eines sicheren Marktes

Wir arbeiten an einer Compliance-Infrastruktur, in der Bewilligungsträger verifizierbar und Prüfungen nachvollziehbar sind. Ihre konforme Website ist ein Baustein davon.

Bereit für den Compliance Check?

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